Ihre Fragen zum rechtskonformen User-Tracking auf Webseiten und in der Marketing Automation
Seit Ende Mai ist – zumindest aus Marketingsicht – der nächste Datenschutz-Aufreger in der Welt: Der Bundesgerichtshof hat am 28.05.2020 entschieden, dass der Einsatz von Cookies auf Webseiten nur mit Einwilligung des einzelnen Besuchers zulässig ist. Was das Urteil für das User-Tracking auf Webseiten, aber auch für den Einsatz von Marketing Automation Software konkret bedeutet, darüber möchten wir in unserem neuen SiteBoosters Experten-Webinar aufklären. Damit reagieren wir auf die zahlreichen Nachfragen von Kunden und Partnern, die uns wieder einmal gezeigt haben, dass Gesetzestexte nicht selbsterklärend sind.
Wie unser Webinar „Rechtskonformes User-Tracking auf Webseiten und in der Marketing Automation“ gezeigt hat, wirft dieses sensible und dringliche Thema viele Fragen auf. Wir haben Ihre Fragen gesammelt, die Sie während des Webinars gestellt haben. Und unsere Gastreferentin Sabine Heukrodt-Bauer hat geantwortet. Nachfolgend finden Sie ihre Rückmeldung:
Voraussetzungen der Einwilligung nach Art. 6, 7 DSGVO:
Marketing Automation = Tracking des Nutzerverhaltens, Anlegen von Nutzerprofilen. Dazu ist eine gesonderte, datenschutzrechtliche Einwilligung erforderlich. Beispiel E-Mail-Marketing/Lead-Generierung (Evalanche, Pardot, hubspot….)
Herausfinden,
Rechtliche Konsequenzen
BGH vom 28. Mai 2020 -I ZR 7/16 -Planet49 Gewinnspiel Volltext des Urteils
EuGH vom 01.10.2019, C-673/17 –Planet49 Gewinnspiel Volltext des Urteils
Transparenzgebot bei der Verarbeitung personenbezogenen Daten (Art. 5 I a DSGVO):
Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“).
Ein wirksame Einwilligung zu den einzelnen Cookies kann nur eingeholt werden, wenn über alle Cookies einzelnauch entsprechend informiert (Art, Funktion, Dauer) wird. Der Nutzer muss sich für jedes Cookie einzeln entscheiden können.
Es kann aus dem Banner heraus jedoch auch auf Listen mit Checkboxen verlinkt werden. Hier darf trotzdem nicht alles vorab aktiviert sein.
Beispiel-Banner
Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: Technische Cookies, Cookies zu Marketing-Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken. Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit hiereinsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie hier…
Falsch:
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der Einwilligung nach Art. 6, 7 DSGVO:
BGH vom 28. Mai 2020 -I ZR 7/16 -Planet49 Gewinnspiel Volltext des Urteils
EuGH vom 01.10.2019, C-673/17 –Planet49 Gewinnspiel Volltext des Urteils
Tracking mit Google Analytics
Mindestanforderungen an die Einwilligung bei Google Analytics nach Auffassung der DSK
Problem: Unklar ist, ob mangels Infos seitens Google eine korrekte Datenschutzinformation gefertigt werden kann.
Empfehlung zu Google Analytics:
Aktuell gibt es keine gerichtliche Entscheidungen zu Google Analytics. Bis dahin
Empfehlung zu Matomo:
Empfehlung zum Google Tag Manager:
-> obwohl der GTM keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
Kann man den Google Ads Manager bei Schaltung nicht personalisierter Werbung ohne die (Cookie-)Zustimmung des Nutzers verwenden?
Dazu gibt es noch keine Entscheidung, aber nach Auffassung der DSK geht das nicht ohne Einwilligung der Nutzer.
Google selbst teilt mit, dass bei solchen Anzeigen „zwar keine Cookies für personalisierte Werbung eingesetzt, wohl aber Cookies, die für das Frequency Capping, für zusammengefasste Anzeigenberichte und zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch notwendig sind“ genutzt werden. „Für die Zwecke, die Nutzer in den Ländern betreffen, die den Cookiebestimmungenin der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation unterliegen, muss die Einwilligung zum Verwenden von Cookies eingeholt werden.“
„Bei nicht personalisierten Anzeigen werden „Kontextinformationen herangezogen werden, unter anderem auch der ungefähre Standort des Nutzers (auf Stadtebene).“
Kann man den Google Ads Manager bei Schaltung nicht personalisierter Werbung ohne die (Cookie-)Zustimmung des Nutzers verwenden?
Dazu gibt es noch keine Entscheidung, aber nach Auffassung der DSK geht das nicht ohne Einwilligung der Nutzer.
Google selbst teilt mit, dass bei solchen Anzeigen „zwar keine Cookies für personalisierte Werbung eingesetzt, wohl aber Cookies, die für das FrequencyCapping, für zusammengefasste Anzeigenberichte und zum Bekämpfen von Betrug und Missbrauch notwendig sind“ genutzt werden. „Für die Zwecke, die Nutzer in den Ländern betreffen, die den Cookiebestimmungenin der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation unterliegen, muss die Einwilligung zum Verwenden von Cookies eingeholt werden.“
„Bei nicht personalisierten Anzeigen werden „Kontextinformationen herangezogen werden, unter anderem auch der ungefähre Standort des Nutzers (auf Stadtebene).“
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.
Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Telefon: +49 6131 144 560
E-Mail: shb@res-media.net
Aufzeichnung des Webinars
Haben Sie das Webinar zu "Rechtskonformes User-Tracking auf Webseiten und in der Marketing Automation" verpasst? Dann schauen Sie sich jetzt die Aufzeichnung an.